In die Umweltzone nur mit gelber oder grüner Plakette erlaubt
Veröffentlicht am: 1. Januar 2010
Seit 1. Februar 2009 führt das Straßenverkehrsamt verstärkt Kontrollen zur Umweltzone durch, auch beim ruhenden Verkehr. Wer ohne entsprechende Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit vierzig Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Feinstaubplaketten gibt es ab fünf Euro bei folgenden Einrichtungen: TÜV, KÜS, Dekra, Zulassungsstelle, AU-Werkstätten und bei den Bürgerämtern. Ab heute ist die Zufahrt in die Umweltzone nur noch für Fahrzeuge mit gelber oder grüner Feinstaubplakette möglich.
Die Umweltzone wurde in Frankfurt am Main am 1. Oktober 2008 zur Verringerung der Feinstaubkonzentrationen eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist die Einhaltung der Grenzwerte aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Die Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des “Autobahnrings”. Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch A3 und im Osten und Norden durch die A661.
Innerhalb der Umweltzone sind nur schadstoffarme Kraftfahrzeuge erlaubt. Bundeseinheitlich werden vier Schadstoffgruppen für Fahrzeuge unterschieden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette und dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Gestaffelt nach Schadstoffausstoß erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 eine rote, gelbe oder grüne Plakette.
Wie ist die Umweltzone gekennzeichnet?
Die Umweltzone ist an ihren Grenzen durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. Auf dem Zusatzschild ist zu erkennen, mit welcher Plakette man hineinfahren darf. Am Ende der Umweltzone steht ein Aufhebungsschild. Über die genauen Schilderstandorte der Umweltzone informiert der Link: “mainziel”.
© PIA Frankfurt
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