Neue Friedhofsordnung und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung


  Veröffentlicht am: 30. Juli 2010

Frankfurt – Zum 1. August treten die neue Friedhofsordnung und die neue Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main in Kraft. Darauf weist das Grünflächenamt hin. Während die Friedhofsordnung in erster Linie die Gestaltungsmöglichkeiten von Grabstätten auf allen 36 Frankfurter Friedhöfen regelt, sind in der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung die Gebühren für Bestattungsleistungen und die Nutzung von Gräbern festgesetzt. Anlass zur Anpassung der Ordnung war für die Kommune die Verabschiedung des neuen Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes im Jahr 2007.

Größere Freiheit für die Bürger
Die auch aus rechtlicher Sicht notwendige Überarbeitung bot die Gelegenheit, auf stark veränderte Rahmenbedingungen in der Friedhofs- und Bestattungskultur zu reagieren. Für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger gibt es nun deutlich weniger Reglementierungen; sie haben größere Freiheit, wo sie sich bestatten lassen und wie sie ihre letzte Ruhestätte gestalten möchten. Ein wesentlich reduzierter Umfang der Gebührensätze gewährleistet bessere Transparenz und Überschaubarkeit.

Einschränkung der Bestattungsbezirke fällt weg
Wesentliche Änderungen der Friedhofsordnung sind unter anderem der Wegfall der bisher einschränkenden Bestattungsbezirke. Als Antwort auf die veränderte Friedhofskultur nahm die Stadt auch neue Grabarten auf, beispielweise das Angebot von Urnengemeinschaftsgrabstätten, wie sie in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner seit letztem Jahr bereits auf dem Hauptfriedhof angeboten werden. Auch die Vorschriften zur Erstellung von Grabmälern wurden wesentlich liberalisiert, so dass eine individuellere Gestaltung möglich wird. Auch ist der Vorauserwerb einer Wahlgrabstätte erleichtert worden, und es bedarf nun nicht mehr der Vorlage eines Grabpflegevertrages. Zudem: Auf den Ablauf des Nutzungsrechts werden die Angehörigen zukünftig generell schriftlich hingewiesen, sofern dem Amt bei Ablauf des Nutzungsrechts der Grabstätte die aktuellen Anschriften bekannt sind.

Friedhofs- und Gebührenordnung stehen zum Download bereit
In der neuen “Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung” wurden die bisher über 90 Gebührensätze teils zusammengefasst. Aufnahme fand auch das vielfältige Angebot neuer Grabarten, die sukzessive in den letzten Jahren auf den Frankfurter Friedhöfen eingeführt wurden. Beispielsweise die Grabstätte in einem Trauerhain oder die schlichte Rasengrabstätte. Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung kann auf www.frankfurt.de über Rathaus – Ämter und Institutionen – Grünflächenamt – Satzungen abgerufen werden. Fragen zu der neuen Friedhofsordnung und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Friedhofswesen im Grünflächenamt unter der Telefonnummer 069/212-33988.

© PIA Frankfurt

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